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Deutsche Hochseeflotte vor dem Ersten Weltkrieg – auch das neue Abkommen wird Marinekriege leider nicht verhindern können. (Wikimedia Commons)
Deutsche Hochseeflotte vor dem Ersten Weltkrieg – auch das neue Abkommen wird Marinekriege leider nicht verhindern können. (Wikimedia Commons)

Bisher war die Nutzung der Hochsee weniger reglementiert als jene der küstennahen Meeresregionen. Ein neues internationales Abkommen soll das nun ändern.

Das Internationale Seerechtsübereinkommen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS), 1982 beschlossen und 1994 inkraft getreten, war ein grosser Schritt voran. Es regelt die Nutzung und den Schutz der Meere nach dem neu eingeführten Grundsatz des «gemeinsamen Erbes der Menschheit».
In der Praxis greift das Abkommen aber vor allem entlang der Küsten. Es gibt jedem Anrainerstaat das Anrecht auf eine Hoheitszone von bis zu 12 Seemeilen, eine Anschlusszone unter dessen Kontrolle von bis zu weiteren 12 Seemeilen und eine «ausschliessliche Wirtschaftszone» von bis zu weiteren 176 Seemeilen zu, in welcher er die Nutzung der Ressourcen selbständig regeln kann (1 Seemeile = 1,85 km). Die jenseits dieser Zone liegende Hohe See hingegen unterliegt keiner nationalen Souveränität, sondern der Internationale Meeresbodenbehörde, und ist bisher wenig geschützt. (1)

Derzeit sind nun Verhandlungen im Gange zur Festlegung der Rechtssprechung über die Biodiversität jenseits nationaler Rechtssprechung (Biodiversity Beyond National Jurisdiction Agreement, BBNJ).  Über zweihundert Staaten beteiligen sich daran. Drei Verhandlungsrunden sind bereits abgeschlossen, die vierte und letzte ist auf Anfang 2020 angesetzt. Das neue Abkommen regelt unter anderem die internationale Zusammenarbeit und Überwachung, den Zugang, die Nutzung und die gerechte Verteilung der genetischen Ressourcen, die Einrichtung von Meeresschutzgebieten und Massnahmen gegen die Beschädigung der marinen Umwelt. (2) (3)
 

Die Fischerei-Industrie steht (noch?) abseits

Das neue Abkommen wird auch die Fischerei und die Aquakultur betreffen. Umso erstaunlicher ist, dass diese Industrie sich bisher kaum an den Verhandlungen beteiligt hat. Dies jedenfalls beklagt Paul Holthus, Gründer und Präsident des World Ocean Council, eine Allianz der Fischindustrie zur Förderung der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung gegenüber den Meeren. Die Entwicklung des Abkommens gehe rasch voran und werde, so Holthus, zu einer rechtlich verbindlichen Abkehr vom Prinzip «Freiheit der Meere» führen, welches seit Jahrhunderten das menschliche Tun auf Hoher See bestimmte. Es bleibe nicht mehr viel Zeit für die Fischerei- und andere Meeresindustrien, sich in die Verhandlungen einzubringen. Die im BBNJ-Entwurf enthaltenen Anforderungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen würden weit und tief greifen, so Holthus; sie würden am Ende bestimmen, welche Aktivitäten zu überprüfen seien und wer über die Fortsetzung einer kommerziellen Tätigkeit entscheide; dabei handle es sich um die umfassendste Regulierung seit Inkrafttreten von UNCLOS. «Die Fischerei-Industrie sollte daher besorgt sein, dass sie bisher keinen grossen Beitrag zur Ausarbeitung des Vertrags geleistet hat.» (4)

Soll man froh darüber sein, dass sich Fischerei- und Aquakultur-Industrielle bisher nicht in die Verhandlungen eingebracht haben, weil so strengere Vorschriften festgelegt werden können? Im Gegenteil: Die Sorge von Holthus ist berechtigt, wenn auch aus etwas anderen Gründen. Denn ein Abkommen wird später in der Realität nur wirksam sein, wenn alle Interessengruppen (stakeholders) daran mitgearbeitet haben. Es fällt dann zwar etwas weniger streng aus, wird aber auch von jenen befolgt, die ihre wirtschaftlichen Interessen in die Waagschale legen konnten. Gegen den Widerstand der wirtschaftlich Interessierten ist eine Entwicklung zur nachhaltigeren Nutzung der Meere kaum durchzusetzen.
Auf einem anderen Blatt steht hingegen die Frage, ob solche Nutzung mit Subventionen gefördert werden soll; doch diese Unsitte steht bei diesem Abkommen nicht zur Debatte, sondern ist eine Frage an die Einsicht und den Mut von Politikern der EU, der USA, Chinas, Russlands und so weiter; und genau daran fehlt es bisher.

Quellen:
(1) Meereszonen
(2) Entwurf BBNJ, Stand Juni 2019
(3) Stand der BBNJ-Verhandlungen August 2019
(4) Statement von Paul Holthus

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