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Raabs Fischschlachtung bleibt ungesetzlich


Verein fair-fish verlangt behördliche Massnahmen

Für alle Beobachter völlig überraschend liess Hans Raab am 8. September via Schweizer Fernsehen verbreiten, dass er die Produktion in der von ihm im Februar 2010 «definitiv» stillgelegten Fischfabrik «Melander» seit sechs Wochen wieder hochfahre. Gleichzeitig liess er wissen, er wolle wieder genau jene Tötungsmethode der Fische anwenden, welche der Schweizer Tierschutzverordnung widerspricht.
Falls Raab es wirklich ernst meint (was der Verein fair-fish aufgrund der näheren Umstände gern bezweifeln möchte), wird er sich erneut Massnahmen der St. Galler Behörden aussetzen, die zu nichts anderem führen können als zu einer erneuten Schliessung der Fabrik.


Zuerst Schadenersatzklage angedroht

Raab hatte im  März 2010 eine Schadenersatzklage gegen den Kanton St. Gallen, den Tages-Anzeiger-Verlag, den Verein fair-fish und dessen Fachstellenleiter eingereicht: 40 Millionen für die Investition für die (von ihm selber) stillgelegte Fabrik und 65 Millionen für angebliche entgangene Gewinne in den nächsten 20 Betriebsjahren. Begründung unter anderem: die Beklagten hätten seine Marke «Melander» durch üble Nachrede «über Nacht zerstört», so dass er zur Betriebsaufgabe gezwungen gewesen sei.

Wenn Raab nun den Betrieb doch wieder aufnimmt, entzieht er der ohnehin aussichtslosen Klage eines seiner eigenen Hauptargumente. Folgerichtig soll er inzwischen auf die Klage verzichtet haben. Der Verein fair-fish ist erleichtert, dass er nun seine Energien wieder ganz auf sinnvolle Aufgaben konzentrieren kann statt auf einen für niemand verständlichen Prozess.


Verbot der Tierhaltung, falls kein Einlenken

Nicht erleichtert ist fair-fish hingegen über die Absichts Raabs, stur an seiner nicht erlaubten Schlachtmethode festzuhalten. fair-fish fordert Raab auf, entweder den (eher unwahrscheinlichen) wissenschaftlich Nachweis dafür zu erbringen, dass seine Methode die Vorgaben des Gesetzes erfülle, so dass der Bund diese Methode im Rahmen einer Teilrevision der Tierschutzverordnung anerkennen könnte, oder aber den im März 2009 von fair-fish unterbreiteten konkreten Vorschlag für eine rasch praktikable Methode umzusetzen.

Sollte Raab nicht innert vernünftiger Frist einlenken, erwartet der Verein fair-fish, dass die St. Galler Behörden gestützt auf das Tierschutzgesetz die nötigen Massnamen ergreifen, notfalls bis in zu einem Verbot der Tierhaltung. Denn es kann nicht sein, dass ein Industrieller mehr und mehr Tiere mästet, die er am Ende nicht tierschutzkonform töten will. Raab könnte für die Schlachtung auch nicht ins angrenzende Ausland ausweichen, da seine Methode in Österreich und Deutschland ebenfalls nicht zugelassen ist. Die Behörden tun daher gut daran, das Problem zu lösen, bevor es noch grösser wird.

Der Verein fair-fish erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass auch die Zucht und die Haltung der Fische in Raabs Fabrik bereits 2008 Anlass zu Fragen gaben. Wenn Raab beim relativ einfachen Thema Betäubung und Tötung nicht einlenkt, wird er es bei den weit komplexeren Themen Zucht und Haltung wohl erst recht nicht tun.

Nachdem Raab bereits wieder mit unwahren Behauptungen um sich wirft, erwartet fair-fish vom Bundesamt für Veterinärwesen, dass es diesmal den St. Galler Kantonstierarzt in seiner undankbaren Vollzugsaufgabe weniger zaghaft unterstützt.

Hintergrund: http://www.fair-fish.ch/wissen/zucht/melander.html

News: http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2010/09/08/Schweiz/Hans-Raab-hat-wieder-600-000-Melander-gezuechtet

http://www.tagblatt.ch/aktuell/ostschweiz/tb-os/Will-Raab-seine-Fischfarm-abstossen-;art138,1605282

https://flattr.com/profile/billo

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