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Crevetten kommen 2016 ins Tierschutzgesetz

Eine Erfolgsgeschichte

Die erste Intensiv-Zucht von Crevetten (Shrimps) wird im Aargau gebaut, weitere sind geplant. Diese kleinen Krebstiere unterstehen heute nicht dem Schutz des Schweizer Tierschutzgesetzes (Hummer, Langusten und andere Krebse aber schon). Darum werden Crevetten-Zuchten bewilligt, ohne dass die artgerechte Haltung der Tiere überprüft wird! Der Bundesrat hat laut Gesetz die Kompetenz, den Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes auf weitere wirbellose Tierarten auszudehnen.

fair-fish lancierte deshalb eine Petition an den Bundesrat mit der Forderung Crevetten sofort dem Schweizer Tierschutz- gesetz zu unterstellen. Ende September 2015 überreichte fair-fish dem Eidgenössischen Departement des Innern zwei schön geschnürte Pakete von 6 Kilo mit 4026 Unterschriften und zwei grossen Crevette darauf. Mitte Oktober 2015 erreichte uns die Antwort des EDI, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wurde beauftragt zu prüfen wie Zehnfusskrebse, zu denen auch Crevetten gehören, unter die Tierschutzverordung gestellt werden können und die Verordnung 2016 entsprechend zu revidieren.

Damit hat fair-fish mit der Unterstützung der Partner-organisationen einen minimalen Schutz für Crevetten erreicht. Ein grosses Dankeschön an Alle, die Unter-schriften sammelten und die Petition unterschrieben.

fair-fish in 10 vor 10 Die SRF brachte am 2. Februar einen Bericht über die erste Shrimpzucht in der Schweiz, in dem auch fair-fish zu Wort kam. Hier zum Fernsehbericht.



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